Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

esetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 412. 
Ministerial. Bekanntmachung 
19. Juni 1879, 
einen Nachtrag zu dem ernenerten Reglement für die Magdeburgische 
Land-Feuer-Societät betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der nach- 
stehende, das Verhältniß der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät zu dem Provinzial= 
Landtag der Preußischen Provinz Sachsen regelnde, Nachtrag zu dem erneuerten 
Reglement gedachter Societät, wie solcher von der Societäts-Deputation unter dem 23. 
Oktober 1878 beschlossen worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gera, den 19. Juni 1879. 
Fürstlich Reuß- WPlanische Ministerium. 
Dr. E. v. Beulwictz. 
Dr. Winkler. 
Neuer & 141. 
Das Verhältniß der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät zum Provinzial- 
Landtage der Provinz Sachsen ist definitiv geregelt durch die nachfolgenden Zusätze 
zu den 68 7, 11 und 13 des Reglements. 
Zusatz zu § 7 am Schluß. 
Außerdem kann ein vom Landtage der Provinz Sachsen gewählter, dem Bereiche 
Ausgegeben am 2. Juli 1879.
	        
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