Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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Für Diejenigen, welche die Fähigkeit zur Rechtsanwaltschaft bei dem Inkraft- 
treten der Deutschen Rechtsanwaltsordnung bereits erlangt hatten, läuft diese Frist 
noch mindestens drei Monate nach diesem Zeitpunkte. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserem beigedrückten 
Fürstlichen Insiegel. 
Schloß Schleiz, am 24. August 1879. 
#. S.A Heinrich XIV. 
Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Vollert. Engelhardt. 
Ministerialbekanntmachung 
vom 25. August 1879, 
die höchste Genehmigung zu einer vierundeinhalbprozentigen Frioritäts- 
anleihe der Weimar-Geraer Eisenbabngefellschaft betreffend. 
Nachstehend wird hierdurch die höchste Genehmigungsurkunde vom heutigen Tage 
zu der vierundeinhalbprozentigen Prioritätsanleihe der Weimar-Geraer Eisenbahngesell- 
schaft von Einer Million Fünf Hundert Tausend Mark zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Gera, am 25. August 1879. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Dr. E. v. Benlwih. 
Dr. Winkler.
	        
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