Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

103 
Wir Heinrich der Vierzehnie von Goltes Gnaden Jñngerer Linie regierender Fürst 
Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Grtiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und 
Lobenstein ic. ic. 
thun hiermit kund: 
Nachdem die Weimar-Geraer Eisenbahngesellschaft auf Grund der Beschlüsse 
der Generalversammlungen vom 20. October und 28. Dezember 1878 und vom 
19. April 1879 darauf angetragen hat, eine vierundeinhalbprozentige Prioritäts- 
anleihe von 
Einer Million Fünf Hundert Tansend Mark 
aufnehmen zu dürfen, um mit derselben die gesammten schwebenden Schulden sowie 
andere Bedürfnisse zu decken, und für diese Anleihe auf den Inhaber ausgestellte 
Prioritätsobligationen in Stücken à 50 Mark, 100 Mark und 500 Mark mit dem 
im augeschlossenen Schema A enthaltenen Texte und dem dazu gehörigen Tilgungs= 
planc, sowie Talons nach Schema B und Zinskoupons nach Schema C ansgegeben 
werden sollen, ertheilen Wir zu dieser Anleihe hiermit Unsere landesfürstliche 
Zustimmung indem Wir zugleich die in den genannten Schemas enthaltenen näheren 
Bedingungen hiermit genehmigen. 
Schloß Schleiz, am 24. August 1879. 
(L. S) Heinrich XIV. 
Dr. E. v. Beulwig. 
Genehmigungsurkunde 
über die 
Prioritätsonleihe der Weimar-Geraer Eisenbahn- 
gesellschaft von Einer Million Fünf Hunde#nt 
Tausend Mark.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.