Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

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Schema A. 
Abth. Nr. 000 
4 2% 
Prioritäts-Obligation 
der 
Weimar-Gerger Eisenbahn-Gesellschaft 
über 
000 Mark. 
Die Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft hat auf Grund der Be- 
schlüsse der Generalversammlungen vom 20. Oktober und 28. Dezember 1878 sowie 
vom 19. April 1879 mit Genehmigung der betheiligten drei hohen Staatsregierungen 
zu Weimar, Altenburg und Gera behufs Tilgung der gesammten schwebenden 
Schulden sowie zur Deckung auderer Bedürfnisse eine Prioritäts-Anleihe im Betrage von 
Eine Million Fünfbundert Tausend Mark 
aufgenommen und dafür nach Empfang des Werths 8000 Obligationen in drei Ab- 
theilungen: A, B und C, emittirt, nämlich: 
Abtheilung A. 2000 Stück à 50 Mk. unter Nr. 1—2000 100000 Mtk. 
Abtheilung B. 4000 Stück à 100 Mk. unter Nr. 2001—6000 400 000 „ 
Abtheilung C. 2000 Stück à 500 Mk. unter Nr. — 1000000 „ 
Sa. 1500000 Mit. 
in welchen gegenwärtige Obligation mit inbegriffen und deren Inhaber auf Höhe des 
darin verschriebenen Kapitals nebst Zinsen Gläubiger der Gesellschaft ist. 
Die gegenwärtige Prioritäts-Anleihe der Weimar-Geraer Eisenbahn-Gesellschaft 
hat, soweit gesetzlich möglich, den Vorrang vor allen später etwa aufzunehmenden 
weiteren Anleihen.
	        
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