Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

121 
89. 
Gegenwärtiges Gesetz tritt gleichzeitig mit dem deutschen Gerichtsverfassungs- 
Gesetze in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Beidrückung Unseres 
landesfürstlichen Insiegels. 
Schloß Schleiz, den 12. September 1879. 
(. S.) Heiurich XIV. 
Dr. E. v. Beulwitz. Dr. Vollert. Engelhardt. 
Nachtrags-Gesetz 
zum Nollioschitlgelehe vom 4. Aovember 1870, 
vom 12. September 1879. 
Wir Heinrich der Merzehnte von Gottes Gnaden Jüngerer Tinie 
regierender Kürst Renß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich- 
feld, Gera, Schleiz und TLobenstein etr. etc. 
verordnen mit Zustimmung des Landtags was folgt: 
81. 
An die Stelle des § 41 des Volksschulgesetzes vom 4. November 1870, welcher 
aufgehoben wird, tritt folgende Bestimmung: 
An den Volksschulen können Lehrerinnen angestellt werden, welche entweder 
die in einem andern deutschen Staate erlangte Anstellungsbefähigung nachzuweisen 
oder sich der Prüfung durch eine vom Ministerium zu ernennende Kommission zu 
unterwerfen haben. 
1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.