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Erscheint der Antragsteller in dem Termine nicht, so findet eine Sühnever=
handlung nicht statt. Erscheint der Beschuldigte nicht, so wird angenommen, daß er
sich auf die Sühneverhandlung nicht einlassen wolle.
8 36.
Eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Sühneversuches kann nur ertheilt
werden, wenn der Antragsteller im Termine erscheint.
Die Bescheinigung muß mit der Unterschrift und dem Amtssiegel des Friedens-
richters versehen sein. Sie soll die Angabe der Zeit der Beleidigung und der An-
bringung des Antrags, sowie des Orts und der Zeit der Ausstellung enthalten.
Ueber die Verhandlung und die Ausstellung des Attestes hat der Friedensrichter im
Protokollbuche einen Vermerk aufzunehmen.
Vierter Abschnitt.
Kosten.
Die Verfügungen, Verhandlungen und Ausfertigungen des Friedeusrichters
sind kostenfrei.
g 38.
Schreibgebühren und baare Auslagen sind dem Friedensrichter sofort zu ent-
richten. Derselbe kann seine Thätigkeit von der vorherigen Entrichtung abhängig
machen.
–El 39.
Die Schreibgebühren sind für die Anfnahme der Auträge, sowie für die Aus-
fertigungen und Abschriften der Verhaudlungen und Bescheinigungen zu entrichten.
Sie betragen für die Seite, welche mindestens zwanzig Zeilen von durchschnittlich
zwölf Silben enthalten muß, zehn Pfennige, auch wenn die Herstellung auf mechani-
schem Wege stattgefunden hat. Jede angefangene Seite wird voll berechnet.
8 0.
Die Schreibgebühren und baaren Auslagen fallen der Partei zur Last, welche
dieselben veranlaßt hat. Ist jedoch ein Vergleich zu Stande gelommen, oder die Ver-
mittelung des Friedensrichters von beiden Parteien nachgesucht, so haftet für die
Schreibgebühren und baaren Auslagen, welche bis zum Schlusse der Verhandlung ent-
standen sind, jede Partei. Erforderlichen Falls werden diese Gebühren und Auslagen