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Gegenwärtiges Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassnungs-
Gesetze in Kraft.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unserem beigedrückten
Fürstlichen Insiegel.
Schloß Ebersdorf, den 19. September 1879.
—– Heinrich XIV.
Dr. E. v. Beulwityz. Dr. Vollert. Engelhardt.