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. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben
Telegraphenmast zu signalisiren, an welchem sich das Signal für das
Verbleiben im durchgehenden Geleise befindet.
Die Anwendung von Bahnhofs-Ausfahrtssignalen ist gestattet; in der
Regel sind dieselben vor dem zu deckenden Punkte aufzustellen. In
Ausnahmefällen können die Signalzeichen für die Ausfahrt an einem
und demselben Telegraphenmaste mit den Signalzeichen für die Ein-
fahrt angebracht werden, sofern ihre Erkennung dem verantwort-
wortlichen Stationsbeamten direkt möglich ist, oder durch Nach-
ahmungssignale möglich gemacht wird.
Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zugcs gesehen,
folgende:
l
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A. Einfahr! ist gesperrt.
Für das durchgehende und abzweigende Geleis (Ablenkung)
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der obere Telegraphenarm Die obere Signallaterne am
muß nach rechts wagerecht ge- # Telegraphenmaste zeigt nach Au-
stellt sein. Pen rothes Licht und nach Innen
(dem Bahnhefe zugekehrt) grü-
nes Licht. (Die andere Signal-
i
laterne zeigt kein Licht.)
B. Einfahrt ist frei.
a) Für das durchgehende Geleis (Hauptgzeleio)
bei Tage: 6r bei Dunkelheit:
Der obere Telegraphen- Die obere Signallaterne am
arm muß schräg rechts nach D Telegraphenmaste zeigt nach Au-
oben gerichtet sein (unter #heen grünes Licht und nach JInnen
einem Winkel von etwa 450). 5 (dem Bahnhosezugekehrt) weißes
Licht. (Die andere Signallaterne
i zeigt kein Licht.)
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