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allgemein anzuordnen, weil in allen Bundesstaaten das Bestreben darauf
gerichtet ist, neue Belastungen der Gemeinden soweit irgend thunlich zu
vermeiden.
Dem Antrag auf Vorlage einer Abänderung des Sonntagssfeiergesetzes
wegen der Branntweinbrennereien wird durch eine Vorlage an den nächsten
Landtag entsprochen werden.
Die Finanzlage des Landes hat sich, wenn es auch durch größte Sparsamkeit
möglich geworden ist, die beträchtlichen Ausgaben für die Einführung der neuen Justiz-
organisation aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten, noch nicht in der gegenüber
den wachsenden Staatsbedürfnissen wünschenswerthen Weise gebessert, weil die Einnahmen
der Einzelstaaten aus den Reichssteuern zur Zeit noch nicht den gewünschten Ertrag
liefern konnten.
Nachdem der Landtag den von Unserer Kammer bezuglich der Gewährung eines
Zuschusses aus den Domäneneinkünften zu den Staatslasten gemachten Vorschlag ab-
gelehnt, hat Letztere diese Ablehnung sammt ihren rechtlichen Folgen acceptirt und eine
Erhöhung dieses Zuschusses auf den vom Landtag bezeichneten Betrag zurückgewiesen.
In den verslossenen Jahren hat ein Theil des Oberlandes schlechte Kartoffel-
ernten gehabt, im laufenden Jahre die Witterung die Ernte in einem großen Theile
des Landes geschädigt. Aber im ersteren Falle hat die Hilfe der Privaten in dankens-
werthester Weise eingegriffen, während der noch eingetretene Wechsel der Witterung die
Befürchtungen für den Ausfall der diesjährigen Ernte wesentlich gemildert hat.
Möge auch in der neuen Landtagsperiode der Allmächtige unser Land vor allen
schweren Schlägen behüten!
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrist und Unserm beigedrückten
Landesherrlichen Insiegel.
Schloß Schleiz, den 26. September 1880.
(□) Heinrich XIV.
Dr. E. v. Beulwih.