Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie
haben Verhandlungen wegen Aufhebung des Gesammt-Ober-Appellationsgerichts zu
Jena eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie
Höchstihren wirklichen Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Adolph
von Harbon, Ercellenz,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Höchstihren Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und
Höchstihren Geheimen Justizrath Dr. jur. Carl Ernst Brüger,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstihren wirklichen Geheimrath Dr. zur. Friedrich von Uttenhofen,
Excellenz und
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Dr. jur. Wilhelm Kircher,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Morih Friedrich Loreng#z,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha
Höchstihren Geheimen Staatsrath Rudolph Brückner und
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Heiurich Hornbostel,
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Moritz Kunze,
von welchen Bevollmächtigten nachstehender Vertrag, unter dem Vorbehalt allseitiger
Ratification, sowie unter Voraussehung des Einverständnisses der Regierungen des
Herzogthums Anhalt und der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-
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