Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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Arelbel 7. 
Wegen alles dessenlgen, was dle Elnrichtung der Verwaltung der fraglichen Seeuern, 
insbesondere die Errichtung der Seeuerämter und NRecepturen, die Ernennung der Erbebungs- 
und Aufstchesbeamten, deren dlenstliche und sonstige Verhälenssse und dle obere Leicung des 
Steuerdienstes beerisse, sollen eben dieselben Verabredungen maahgebend seyn, welche in der 
zwischen den hohen contrahirenden Thellen am beutigen Tage abgeschlossenen Uebereinkunft, 
wegen Anschließung der in Rede stehenden Königlich Hannoverschen Landeseheile an den 
Zollverein, binsschelich der Verwaltung der Eingangs- Ausgangs= und Durchgangsabgaben, 
getcoffen worden sind. 
Arelkel 8. 
In Folge der vorskehenden Bestimmungen wlrd zwischen Hannover und Braunschwelg, 
in Bezlehung auf die fraglichen Königlich Hannoverschen Landeskheile, elne Gemeinschoft der 
Elnkünste von der Braumtwein= und Braumalzsteuer Statt buden und der Ertrag nach dem 
Verhälmisse der Bevölkerung verthelle werden. 
So geschehen, Braunschwelg, den 16. October 1845. 
Dr. O## Carl Frans Joseph. August von Geyso. 
Godehard Hlenze. 
. S.) ¶. S.) 
Frauz Georz Carl Alhreeht. 
(L. S.)
	        
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