Gesetzsammlung
Fürstentum Renßj jüngerer Linie.
No. 719.
Inhalt: Minislerial. Bekanntmachung, betreisend die Besetzung der mittleren, Kanzlei, und Unter,
camtenstellen bei den Reichs, und Staatsbehörden sowie bel den Kommunalbehörden usw.
mit Mililäranwärtern und Inhabern des Ansiellungsscheins, vom 8. Jannar 100.
mininrrial. Bekanntuiachung,
betreffend die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen
mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins, 3
vom 8. Januar 1908.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Juni v. J. die infolge
des Gesetzes über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres,
der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen vom 31. Mai 1906
(Reichsgesetzblatt S. 593 ff.) notwendig gewordenen Nachträge
1. zu den „Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unter-
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern“ von 1882 (Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juli
1882, Amts= und Verordnungsblatt S. 181 ff.) und
zu den Grundsätzen, betreffend die Besetzung der Subaltern= und
Unterbeamtenstellen bei den Kommnnalbehörden usw. mit Militär-
anwärtern von 1899 (Ministerial- ii vom 30. Januar 1900
Gesetzsammlung Bd. XXIV S. 81 ff.)
t
beschlossen.
Ausgegeben am 22. Jannar 1908.