Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

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Anlage B.5) 
Anstellungsschein für den Anterbeamtendienst. 
Dem (Vor., und Familienname, Diensigrad und Tup#enteil usw.) ist gegenwärtiger 
Anstellungsschein nach einer akliven Mililärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. - 
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sind verpflichlet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militär= 
anwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehallenen Unter- 
beamtenstellen nach Maßgabe der darsber bestehenden Bestimmungen zu 
berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von Pif. monatlich. 
N. N. den. ien 190. 
S 1! (Behörde, die über die Gewährung des 
(Stemvel) Anstellungsscheinc entschieden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Nr. des Austellungoscheins.) (Unterschrist des Militärvorgesebten.) 
(Nr. der Remenliste.) 
) Siehe die Fußnole aui Anlage A.
	        
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