Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Anlage C. 
(Behörde.) 
Liste 
Anwärter für die Ansteluung im (oberen Garnisonverwaltungödienst. 
Anmerkungen. 
1. Für jeden Dienstzweig ist eine besondere Ciste zu führen. 
2. Die Listen sind unter Beachtung des § 18 der Grundsätze in folgende Abschnitte einzuteilen: 
I. Abschnitt. Unterossiziere, die mindestens acht Jahre im Heere oder in der Marine 
gedient haben. 
II. Abschnitl. Andere Militäranwärter (Inhaber des Zivilversorgungsscheins). 
III. Abschnitt. Inhaber des Anstellungsscheins für den Unterbeamtendienst. 
3. Bei den Stellen des Sec-, Küsten= und Seehasendienstes würden in Rücksicht auf das 
Vorzugsrecht der Unterosfiziere der Marine entsprechende weitere Abschnitte voranzuslellen sein. 
Es bleibt den Behörden unbenommen, noch weilere Eintragungen vorzunehmen, wenn 
dies für notwendig gehalten wird. 
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