Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 720. 
Inhalt: Geseb. betressend die Fcier der Sonn, und Festtage. 
  
Gelsetz 
vom 20. Jannar 1908, 
betreffend die Feier der Sonn- und Festtage. 
Wir Heinrich XIV. 
von Goties Gnaden Bongerer Linle regierender Furst Reuz, 
Gtaf und Herr von Mauen, Herr zu Erei, uanichseld, Gera, Schlelh und Fodenstin kir. eic. 
verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtags, was folgt: 
*& I. 
Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten, soweit nicht im Einzelfalle 
anderes bestimmt ist, für 
1. die Sonntage, 
2. die im Fürstentume gesetzlich auerkannten Feiertage, nämlich den 
Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrtstag, Pfingst- 
montag, das Reformationsfest, den Bußtag, den ersten und 
zweiten Weihnachtsfeiertag. 
82. 
Alle geräuschvollen, sowie alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten und 
sonstigen Verrichtungen sind verboten. 
Ausgegeben am 20. Januar 1908. a6
	        
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