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Bei nach dem Königreiche Sachsen zur Schlachtung gehenden Tieren ist der folgende Vordruck
unter Duscstrelshung des nicht t Zuitreffenden gusu illen
ist frei von Seu im Orte „herrscht die
(Name der Senche.)
—— 3u 42.
f. Gegenseitigk
für das 5N rstentum gei i. C.
h beschaubezirk
herungsschein Nr. Jahrgan
I. Der Unterzeichnete beabsichtert Er unten näher beschriebene Tier— — zum Zwecke ar Schlachtung
an den
in „ zu verkaufen — für den eigenen Bedarf zu schlachten") und
eier 8 e06 550, sgesetzes vom 12. März 1903 zur Versicherung an.
des Tieres beträgt A1.
wissentlich falsche Angabe eines desn, als des wirklich vereinbarten Kauf resses zieht
für den Te s—nie Verfolgung wegen und den Verlust jedweden 2 27 ungs-
gupruches nach sich. Eteh der Lanfpreie bei der ir zur Hsic herun uo At endgültig fest.
ist derselbe nachträglich zn- Verkäufer vor der Uebergabe an den Käufer auf dem Scheine zu keirien
. ei Verkäufen nach Schlachtgewicht ist der flr 50 Kilogramm Fl. aesc E. u Schein anzugeben.
Beschreibung des Tieres.
Art und Geschlecht. Gei #uefähres Alter atem. Farbe. Besondere Kennzeichen.
, den 19
Name
S
raße und Hammmern “t#
II. Ich bescheinige *2 — daß das vorstehend m7 Tier gesund erscheint — daß an
dem Tiere wegen am 4414(·½ mittags —. Ubhr eingetreten
G 3 s 2 Satz 2 9 ffer –
der Abänderungsverordnung vom 14. *- 10 die Notschl c vorgenommen werden soll — daß sein
Ernährungszustand ein guter ist, undd sich ie PotschlacD juung mindestens 3 Fluust ten im Besitze eines
i ners des Fürsten und im üirstentume selbst oder einem nach § 12 des Gesetzes demselben
gleichgestellten deut chen Kunde und. befu
e s stelle ich f
Das Tie ist in die Versicherung unter
fest und reibe es in die Wertsklasse
aufgenommen und emäß § 92
am —— Ohre mit einer Blechmarke vbersehen, die außer em Buchstaben „
Der Versicherungsbeitra ist aah Ahteilun # des gemäß § 20 des Gesetzes festgesetzten
Tarifs mit. 34 nie nebst 8 5 Ser r7 zenä 8 20 des Gesete ble
6 ger
der Fleischbescheuer.)
schlachthofbirekter.
2 Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen.
Leeser Schein ist an den Vorstand der r wr in Gera einzusenden.
len sübeiverhichi- und abgemagerte Tiere dürfen auf keinen Fall in die Versicherung
ufgenom werden