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Vertrag
zwischen
der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen
und
der Fürstlich Reußischen jüngerer Linie Staatsregierung,
betreffend Abänderung des Vertrags vom 0. März 1882 über die
fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem
Fürstentume Reuß j. L. in der Irrenaustalt des Genesungshauses zu
14. Juni
Roda und des Zusatzvertrags vom #. Zu 1898.
Nachdem infolge der erheblichen Steigerung der Lebensmittel= und Ma-
terialpreise eine allgemeine Erhöhung der Verpflegungsgelder für die Irrenanstalt
des Genesungshauses zu Roda angemessen und damit eine Abänderung des Ver-
trags vom 9. März 1882 und des Zusatzvertrags vom #4 7 1896 erforderlich
erschienen war, sind für die Unterhandlungen bevollmächtigt worden
für das Herzogtum Sachsen-Altenburg
der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Staatsrat pp. Freiherr von Hardenberg,
für das Flirstentum Reuß jüngerer Linie
der Fürstlich Reußische Staatsrat pp. Ruckdeschel,
welche Bevollmächtigte unter Vorbehalt Höchster Ratifikation folgenden Vertrag
abgeschlossen haben:
Artikel 1.
Artikel 6 des Staatsvertrags vom 9. März 1882 und Artikel 1 Ziffer 2
des Zusatzvertrags vom # sin 1898 werden in folgenden Punkten abgeändert:
In Artikel 6 Absatz 1 des Staatsvertrags vom 9. März 1882 werden
die Verpflegungsgelder festgesetzt auf
1003 4# 75 % für das ganze Jahr
250 „ 91„ „ „ Vierteljahr
2 „ 75 „ „ einen Tag
für einen Pflegling
der zweiten
und auf