Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

200 
Vertrag 
zwischen 
der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen 
und 
der Fürstlich Reußischen jüngerer Linie Staatsregierung, 
betreffend Abänderung des Vertrags vom 0. März 1882 über die 
fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem 
Fürstentume Reuß j. L. in der Irrenaustalt des Genesungshauses zu 
14. Juni 
Roda und des Zusatzvertrags vom #. Zu 1898. 
Nachdem infolge der erheblichen Steigerung der Lebensmittel= und Ma- 
terialpreise eine allgemeine Erhöhung der Verpflegungsgelder für die Irrenanstalt 
des Genesungshauses zu Roda angemessen und damit eine Abänderung des Ver- 
trags vom 9. März 1882 und des Zusatzvertrags vom #4 7 1896 erforderlich 
erschienen war, sind für die Unterhandlungen bevollmächtigt worden 
für das Herzogtum Sachsen-Altenburg 
der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Staatsrat pp. Freiherr von Hardenberg, 
für das Flirstentum Reuß jüngerer Linie 
der Fürstlich Reußische Staatsrat pp. Ruckdeschel, 
welche Bevollmächtigte unter Vorbehalt Höchster Ratifikation folgenden Vertrag 
abgeschlossen haben: 
Artikel 1. 
Artikel 6 des Staatsvertrags vom 9. März 1882 und Artikel 1 Ziffer 2 
des Zusatzvertrags vom # sin 1898 werden in folgenden Punkten abgeändert: 
In Artikel 6 Absatz 1 des Staatsvertrags vom 9. März 1882 werden 
die Verpflegungsgelder festgesetzt auf 
1003 4# 75 % für das ganze Jahr 
250 „ 91„ „ „ Vierteljahr 
2 „ 75 „ „ einen Tag 
für einen Pflegling 
der zweiten 
und auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.