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sowie die Gemarkungs-, Besitzstands= und Kulturgrenzen) ist in schwarzer Zeichnung
genau darzustellen, die Flurbuchsnummern und Namen der Eigentlimer, sowie
der Maßstab und die Himmelsrichtungen sind anzugeben.
Die künftigen Anlagen (Straßen, Plätze, Aenderungen bisheriger Flucht-
linien, Brücken usw.) sind rot — die mit den Baufluchtlinien nicht zusammen-=
fallenden Straßenfluchtlinien mit minder kräftigen Strichen — einzutragen; die
Wasserläufe und Entwässerungen sind unter Angabr der Gefällrichtung blan —
Kanäle punktiert —, Vorgärten oder Vorhöfe grün, einzuzeichnen, Straßen-
Ueber= und Unterführungen, sowie bei der späteren Freilegung zu beseitigende
Gebäude besonders hervorzuheben. Die Namen oder Nummern der Straßen,
sowie die Breiten derselben sind mit zinnoberroten Schriftzeichen und Zahlen
einzuschreiben.
Die Höhenlage und das Gefälle der öffentlichen Verkehrsräume und der
Entwässerungsanlagen ist wenigstens an den Kreuzungopunkten und, wo das
Gefälle wechselt, zu vermerken.
Werden besondere Längenproßile angefertigt, so ist die Linie des in der
Regel durch die Mitte des Straßendammes zu legenden und in Stationen von
je 100 m Länge mit den erforderlichen Zwischenstationen von mindestens je 50 m
Entfernung einzuteilenden Nivellementszuges mir ihrer Stationierung rot punktiert
anzugeben, auch sind ctwaige nicht rechtwinklig dazu ausgenommene Querprofile
ihrer Lage nach einzuzeichnen. Bei hügeligem oder gebirgigem Terrain ist außerdem
auf Grund eines Nivellementsnetzes die Gestaltung der Terrainoberfläche durch
Horizontalkurven in Höhenabständen von 1 bis 5 m mittelst schwarz punktierter
Linien und beigeschriebenen Höhenzahlen übersichtlich darzustellen.
Die Höhenangaben müssen sich auf einen speziell zu bezeichnenden, möglichst
allgemeinbekannten festen Punkt beziehen und dürfen nur in positiven Zahlen
(auf zwei Dezimalstellen abgerundeten Metern) erscheinen.
Größeren Projekten ist nach Befinden ein besonderer Uebersichtsplan bei-
zufügen.
II. Längen= und Querprofilen.
Längenprofile sind regelmäßig von jeder im Bebauungsplane vorgesehenen
Straße im Längenmaßstabe des Situationsplanes und im Höhenmaßstabe von
1: 100 aufzustellen.
Die Höhenlage der Straßenzüge, insbesondere die Kronenlinien der
künftigen Straßenbefestigung, werden mit roten Linien ausgezogen, die Aufträge