Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

245 
sowie die Gemarkungs-, Besitzstands= und Kulturgrenzen) ist in schwarzer Zeichnung 
genau darzustellen, die Flurbuchsnummern und Namen der Eigentlimer, sowie 
der Maßstab und die Himmelsrichtungen sind anzugeben. 
Die künftigen Anlagen (Straßen, Plätze, Aenderungen bisheriger Flucht- 
linien, Brücken usw.) sind rot — die mit den Baufluchtlinien nicht zusammen-= 
fallenden Straßenfluchtlinien mit minder kräftigen Strichen — einzutragen; die 
Wasserläufe und Entwässerungen sind unter Angabr der Gefällrichtung blan — 
Kanäle punktiert —, Vorgärten oder Vorhöfe grün, einzuzeichnen, Straßen- 
Ueber= und Unterführungen, sowie bei der späteren Freilegung zu beseitigende 
Gebäude besonders hervorzuheben. Die Namen oder Nummern der Straßen, 
sowie die Breiten derselben sind mit zinnoberroten Schriftzeichen und Zahlen 
einzuschreiben. 
Die Höhenlage und das Gefälle der öffentlichen Verkehrsräume und der 
Entwässerungsanlagen ist wenigstens an den Kreuzungopunkten und, wo das 
Gefälle wechselt, zu vermerken. 
Werden besondere Längenproßile angefertigt, so ist die Linie des in der 
Regel durch die Mitte des Straßendammes zu legenden und in Stationen von 
je 100 m Länge mit den erforderlichen Zwischenstationen von mindestens je 50 m 
Entfernung einzuteilenden Nivellementszuges mir ihrer Stationierung rot punktiert 
anzugeben, auch sind ctwaige nicht rechtwinklig dazu ausgenommene Querprofile 
ihrer Lage nach einzuzeichnen. Bei hügeligem oder gebirgigem Terrain ist außerdem 
auf Grund eines Nivellementsnetzes die Gestaltung der Terrainoberfläche durch 
Horizontalkurven in Höhenabständen von 1 bis 5 m mittelst schwarz punktierter 
Linien und beigeschriebenen Höhenzahlen übersichtlich darzustellen. 
Die Höhenangaben müssen sich auf einen speziell zu bezeichnenden, möglichst 
allgemeinbekannten festen Punkt beziehen und dürfen nur in positiven Zahlen 
(auf zwei Dezimalstellen abgerundeten Metern) erscheinen. 
Größeren Projekten ist nach Befinden ein besonderer Uebersichtsplan bei- 
zufügen. 
II. Längen= und Querprofilen. 
Längenprofile sind regelmäßig von jeder im Bebauungsplane vorgesehenen 
Straße im Längenmaßstabe des Situationsplanes und im Höhenmaßstabe von 
1: 100 aufzustellen. 
Die Höhenlage der Straßenzüge, insbesondere die Kronenlinien der 
künftigen Straßenbefestigung, werden mit roten Linien ausgezogen, die Aufträge
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.