Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

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blaßrot, die Abträge grau angelegt. Brücken, Durchlässe, unterirdische Wasser- 
abzüge usw. sind unter Angabe der lichten Weiten und Höhen einzurragen. 
An allen Brechpunkten der Gefälle, an sämtlichen Krenzungs= oder Ab- 
zweigungspunkten von Straßen und an sonstigen eigenartigen Stellen werden 
die betreffenden Ordinaten rot ausgezogen und mit den zugehörigen Zahlen be- 
schrieben. Die auf die Abwässerung bezüglichen Höhenzahlen erhalten blaue 
Farbe. 
Die Längen der Straßenzüge von einem Brechpunkte des Gefälles bis 
zum nächstfolgenden werden, zusammen mit der Verhältniszahl des Gefälles, in 
roter Farbe über das Profil, die Namen oder Nummern der Straßen über oder 
unter dasselbe geschrieben. 
Wenn zu einem Situationsplane mehrere Längenprofile gehören, so ist 
auf eine deutliche und übereinstimmende Bezeichnung der Anschlußpunkte unter 
schärferer Hervorhebung der Anschlußordinate zu achten. 
Da, wo die in den Bebauungoplan ausgenommenen Straßen von einander 
abweichende Breiten erhalten, wo erhebliche Aenderungen in der Terrainoberfläche 
in Aussicht genommen werden, oder wo naheliegende Gebäude, Mauern, abgehende 
Wege usw. besondere Berücksichtigung verlangen, sind Querprofile im Maßstabe 
von wenigstens 1:250 zu zeichnen und unter gleicher graphischer Behandlung 
wie die Längenprofile zu deren Numerierung und Ordinaten üöbersichtlich in 
Beziehung zu bringen. 
In den Profilen sind die höchsten und niedrigsten Stände aller Gewässer, 
welche auf die in Aussicht genommenen Anlagen von Einfluß sein können, sowie 
vorhandene Fachbäume und Pegel, insbesondere die Grundwasserstände, soweit 
dieselben bereits bekannt oder zu wissen nötig sind, die Tiefen ctwaiger die 
Straßenanlegung benachteiligender Bodenschichten, die Türschwellen der vorhan- 
denen Gebäude, die Schienenhöhen naheliegender Eisenbahnen usw., ebenso alle 
für das Nivellement maßgebenden Festpunkte, vollständig zu bezeichnen. 
III. Erläuternden Schriftstücken. 
Dieselben sollen eine Beschreibung der bisherigen Beschaffenheit, Be- 
nutzungsart und Entwässerung des in Frage kommenden Terrains sowic des 
jetzigen und späterhin zu erwartenden Verkehrs auf demselben enthalten und, er- 
forderlichenfalls unter eingehender Darlegung, die für die Aufstellung des Pro- 
jektes maßgebenden Gründe darlegen.
	        
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