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Termins vorgenommenen Untersuchungen und erstatteten mündlichen
Gutachten
a) für die erste Stunde 6.4 —
b) für jede angefangene weitere Stunde . 2,,—,,;
chochfmcmchogsuchtubn... 24 „ — „
Findet in dem Termine eine der nachstehend
verzeichneten Verrichtungen statt, so kann anstatt der
Terminsgebühr die Verrichtungegeblihr in Ansatz
gebracht werden, wenn sie höher ist als jene.
. Für eine Leichenschau ohne Leichenöffnung einschließlich
der aus Anlaß derselben vorgenommenen Erörterungen,
der Mitwirkung bei Abfassung des Protokolls und ein-
schließlich schriftlichen Berichts 6—15 4 — 5.
Befindet sich die Leiche im Zustande vorgeschrittener
Verwesung und ist ihre Besichtigung mit besonderer
Mühewaltung verbunden . bis zu 20.4—
Bei gleichzeitiger Besichtigmng mehrerer Leichen an
demselben Orte ist für die Besichtigung jeder auf die
erste Leiche folgenden Leiche nur die Hälfte der Gebühren
anzusetzen.
. Für eine Leichenschau mit Leichenöffnung einschließlich
der Terminsgebühr und Mitwirtung bei Abfassung des
Protokolls . ..1)—)0«-z—.x.
Befindet sich die Leiche im Zustanbe vorgeschritener
Verwesung und ist die Besichtigung und Oeffnung mit
besonderer Mühewaltung verbunden, bis s1 30 4 — 39.
du besonderen schristlichen Bericht auf Verlangen
erichts .
des G 6—12 + —).
. Für eine sonsiger von einer Verichte üeber W
angeordnete Untersuchung oder Verrichtung ———
Für die Ausstellung eines einfachen Befundscheins oder
schriftlichen Zeugnisses sowie für Erteilung einer von
einer Gerichts= oder Polizeibehörde verlangten schrift-
lichen Auskunft ohne nähere gutachtliche Ausflhrung 2—5 —/ — K.