G.
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Für ein schriftliches Gutachten mit wissenschaftlicher
Begründung einschließlich der für solches erforderlichen
vorbereitenden Tätigkeit . 0—30 —
Ausnahmsweise in Fällen, in denen die das Gutachten
vorbereitende Tätigkeit einen so großen Aufwand von
Zeit, Mühe und Fleiß erfordert, daß der hüchste ordentliche
Taxsatz zu niedrig erscheint, bis zu 50 44 — 5.
.Für jeden zur Erfüllung des erhaltenen Anftrags er-
forderlichen ärztlichen Besuch 2—4 4 — 5.
Sind mehr als drei Besuche erforderlih, so passiert die Gebühr nur
insoweit, als der Besuch auf ausdrückliches Verlangen der ersuchenden
Behörde gemacht ist.
8 2.
Sind die in § 1 erwähnten Verrichtungen in einer Entfernung von über
3 Kilometer von der Wohnung des Arztes ab gerechnet vorzunehmen, so hat er
weiter Anspruch auf
Erstattung der Transportkosten und zwar:
a) bei Eisenbahnfahrten auf Erstattung des Fahrpreises der zweiten
Wagenklasse, wenn diese und nicht eine niedrigere Klasse tatsächlich
benutzt worden ist, und der für die Beförderung des aufgegebenen
Gepäcks notwendig verausgabten Kosten, sowie Anspruch auf eine
Vergütung der mit dem Zugange zur Bahn und dem Abgange
von dort verknüpften Nebenausgaben, zu welchen auch die Aus-
gaben für Aufgabe und Abnahme des Reisegepäcks zu rechnen sind,
in der Gestalt einer für jeden Zugang und jeden Abgang zu ge-
währenden festen Gebühr von 1 4 — 5.
Macht sich an einem und demselben Orte auf dem Reisewege
ein Uebergang von einem Bahnhofe zu einem anderen räumlich
davon getrennten Bahnhof erforderlich, so tritt eine Ermäßigung
der obigen Gebühr um die Hälfte ein.
Die Gebühr entfällt ganz, wenn ein Zugang oder ein Ab-
gang mittelst eines zur weiteren Fortsetzung der Reise gemieteten
Fuhrwerks bewirkt wird, dessen Kosten nach den Bestimmungen
unter b vergütet werden müssen. In einem solchen Falle können
70.