Gesetzsammlung
Fürstentum Neuß jüngerer Linie.
No. 707.
Inhalt: Ministerial. Belhtmachung zur anderweiten Berichtianng der Ministerial, Bekanmmachung
vom 5. Februar 180, die Versendung von Sprengstossen und Munitionsgegenständen der
Militär, und Marineverwallum auf Landwegen betressend.
Ministerial-Bekanntmachung
vom 16. April 1907
zur anderweiten Berichtigung der Ministerial-Bekanntmachung vom
5. Februar 1894, die Versendung von Sprengstoffen und Munitions=
tegenftänden der Militär. und Marineverwaltung auf Landwegen
betreffend (Sprengstoff — Gesetzsamml. Bd. XXI. S. 297,
Bd. Xxv. S. 335 —.
In den Zusatzvorschriften „Ju §§ 2 und 3“ werden die Worte unter a:
„des § 35 Ziffer 7 der Militärtransportordnung für Eisenbahnen im Frieden
(Friedenstrausportordnung) vom 11. Februar 1888 (Reichogesetzbl. S. 23) von
den vereinigten Ausschüssen des Bundceorats für das Landheer und die Festungen
und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen jeweilig als „Zur Gefahrklasse
gehörig“ bezeichnet sind“ ersetzt durch:
„des § 54/,8 der Militärtransportordnung vom 18. Januar 1899
(Reichsgesetzbl. S. 15) durch die vereinigten Ausschüsse des Bundes-
rats für das Landheer und die Festungen und für Eisenbahnen,
Post und Telegraphen, in Bayern durch das Staatsministerium
für Verkehrsangelegenheiten und das bayerische Kriegsministerium
jeweilig als für den Frieden „zur Gefahrklasse gehörig“ bezeichnet sind.“
Gera, den 16. April 1907.
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium.
v. Hinüber.
Ausgegeben am 17. April 1907.