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Verbindungsweges Lothra—Thimmendorf gewährt wurde und auch flr die dem-
entsprechende Umgestaltung der durch das Brahmental und der von Weißendorf
über Triebes nach Mehla führenden Kommunikationswege, sowie für die Her-
stellung einer Fahrstraße von Ruppersdorf nach Ischachenmühle Staatsbeiträge
für den Fall der Erfüllung der im übrigen für diese Projekte sich ergebenden
Bedingungen in Aussicht gestellt worden sind.
Ist sonach auf dem Gebiete des Verkehrswesens eine außerordentliche In-
anspruchnahme der Staatsfinanzen in der ablaufenden Etatsperiodc zu verzeichnen
gewesen, so konnte doch dem Beschlusse des Landtages, der Gemeinde Wurzbach
zu den im Jahre 1901 aus Anlaß eines Hochwassers vorgenommenen Straßen=
besserungen eine Staatsbeihilfe in Höhe von 400 Mark zu gewähren, um
deswillen nicht beigetreten werden, weil die Voraussetzungen für das Eintreten
der Staatshilfe in außergewöhnlichen Fällen hier — im Gegensatz zu den Hoch-
wasserschäden der Gemeinde Lobenstein — in keiner Weise gegeben waren und
deshalb ein solcher Präzedenzfall zu den bedenklichsten Konsequenzen hätte führen
müssen.
Ebensowenig konnte der Petition einer Anzahl von Einwohnern der
Gemeinde Gräfemwarth auf Beseitigung der an der Gräfenwarth—Saalburger
Straße stehenden Laubholzbäume eine Folge gegeben werden.
Durch die Zubilligung eines jährlichen Zuschusses an einen zweiten Tierarzt
in Triebes ist die von den Gemeinden der Pflege Reichenfels längst ersehnte
Seßhaftmachung eines solchen erleichtert worden.
Die Errichtung einer im übrigen auf Beiträge der Mitglieder gegründeten
Sterbekasse des Gendarmeriekorps wurde durch Gewährung eines einmaligen
Staatszuschusses in Höhe von 1000 Mark aus Anlaß des fünfzigjährigen
Bestehens dieses Korps ermöglicht.
Die Beihilfe von 125000 Mark, welche der Stadt Gera zu den auf
selbige entfallenden Kosten des Umbaues der Geraer Bahnhofsanlagen aus dem
Eisenbahnfonds bewilligt worden ist, liefert den erfreulichen Beweis, daß der
Landtag auch für die größte und bestsituierte Gemeinde des Landes, wenn an
diese außerordentliche Anforderungen herantreten, einc offene Hand hat.
Der von dem Landtage genehmigte neue Staatsvertrag mit dem Großs-
herzogtume Sachsen, die Fortdauer der Geraer Landgerichtsgemeinschaft betreffend,
ist am 1. Januar 1907 in Kraft getreten. Zu einer Vermehrung der Richter-
stellen bei dem gemeinschaftlichen Landgerichte liegt zurzeit noch kein ausreichender
Grund vor.