Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Sechsundwanzigster Band. 1907-1909. (26)

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lichenfalls auch wegen der Verpflegung der Gefangenen die nötigen 
Anordnungen zu treffen hat. 
Wir geben dies den Polizeibehörden und den Gefängnisverwaltungen 
des Fürstentums zur Nachachtung und mit dem Hinweis darauf bekannt, daß 
nach Ziffer 11 der Vorschriften die Kosten der Vorführung einschließlich der 
Verpflegung aus Militärfonds erstattet werden. 
Gera, den 27. September 1907. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
K. Graesel. e.
	        
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