Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Nr. 758. 
Inhalt: Minislerialverordnung, Abänderung des Negulalivs über die Einrichtung der Flurbücher usw. 
vom 13. November 1855 bekreisend. 
  
  
Ministerial-Verordnung 
vom 29. Juni 1910, 
Abänderung des Regulatiovs über die Einrichtung der Flurbücher usw. 
vom 13. November 1855 betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung wird folgendes verordnct: 
Der § 24 des Regulativs, die Einrichtung der Flurbücher, der Grund- 
steuerkataster und der Besitzstandsverzeichnisse, sowie das Nachtragen der Ver- 
änderungen betreffend, vom 13. November 1855, Gesetzsammlung Band X S. 434, 
erhält folgende Fussung: 
Bei vorkommenden Veränderungen müssen die Besitzstands- 
verzeichnisse bei den Gerichtsbehörden bezüglich der Katasterbehörde 
vorgelegt werden. Können die Inhaber die Besitzstandsverzeichnisse 
nicht auffinden oder haben sie solche verloren, so haben sie dieses an- 
zuzeigen, die Ausstellung eines Duplikates zu brantragen und sich dazu 
zu verpflichten, daß sie im Falle des Wiederauffindens der Originale 
solche sofort an die Katasterbehörde abgeben werden. 
Ausgegeben am 13. Juli 1910.
	        
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