Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Anloge 5. 
(8 10.) 
Verhandelt den 19 
Es erscheint heute d von Person bekannte, geschästsfähige Herr 
Inhaber 
Teilhaber, der Firma 
Prokurist 
und gibt solgende Erklärung ab: 
Das Fürstliche Hauptzollamt in Gera hat mir (uns) auf Antrag monatige 
Stundung der von mir (uns) zu entrichtenden 
bis zum Höchstbetrage von (zusammen, im Betrage von) 4 Pi. 
in Buchslaben 
unter den mir (uns) bekannten Bedingungen der Reichsabgaben-Stundungsordnung vom 
10. Juli 1910, die ich (wir) in allen Punkten als für mich (uns) verbindlich anerkenneln), 
bewilligt. 
Zur Sicherstellung der reußischen Staatskasse (Wertpaplere.).) 
verpfändeln) ich (wir) 
hiermit der reußischen Staatskasse, vertreten durch das Hauptzollamt in Gera, + 
in (dreiprozentiger preußischer kons. Staatsanleihe) 
wie sie in dem beigefügten Verzeichnisse ihren Nummern und ihrer sonstigen Bezeichnung *7# 
richtig 
*) Für die im solgenden nicht erwähnten Arten der Sicherheitsbestellung, z. B. bei Hinter. 
legung von Sparkassenbüchern, ist das Muster entsprechend abzuändern. 
20
	        
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