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Anlage 2.
(60 15 u. 17.)
Verpflichtungserklärung.
Das Fürstliche Hauptzollamt in Gera hat dem N. in Z. eine Stundung für
in Höhe von 4 bewilligt. Durch einen von dem N. ausgestellten, von mir als
Bürgen mitunterschriebenen (durch einen von dem N. ausgeslellten, von mir angenommenen)
Wcchsel vom über (50 0oo) .4 habe ich für die dem N. gewährte Stundung
der Staatskasse gegenüber bis zur Höhe dieses Betrages Bürgschaft übernommen. Ich ver-
pflichte mich hierdurch, falls ich von der Fürstlichen Staatskasse aus dieser Bürgschaft in
Anspruch genommen werde und die Staatskasse bis zur Höhe des verbürgten Betrages ganz
oder teilweise besriedigt habe, mich der mit der Forderung der Staalskasse auf mich Über-
gehenden Vorrechle nicht zum Nachteile der Staatskasse zu bedienen. Insbesondere verpflichte
ich mich für den Fall der Eröffnung des Konkursversahrens über das Vermögen des N., das
für meine Forderung on die Konkursmasse ctwa zur Feststellung gelangende Vorrecht aus
§ 61 Nr. 2 der Konkursordnung erst dann geltend zu machen, wenn die Staatskasse wegen
des im Konkurse angemeldeten Teiles ihrer Abgabensorderung voll befriedigt worden ist, oder
alles, was ich auf die nach Befriedigung der Staatskasse auf mich übergehende Forderung
der letzteren aus der Konkursmasse vor der vollen Befriedigung der Staatskasse erhalte, bis
zur gänzlichen Tilgung der gestundeten Abgabensorderung an die Staatskasse herauszuzahlen.
X., den en 19
Unterschrift.