Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

159 
Anlage 2. 
(60 15 u. 17.) 
Verpflichtungserklärung. 
Das Fürstliche Hauptzollamt in Gera hat dem N. in Z. eine Stundung für 
in Höhe von 4 bewilligt. Durch einen von dem N. ausgestellten, von mir als 
Bürgen mitunterschriebenen (durch einen von dem N. ausgeslellten, von mir angenommenen) 
Wcchsel vom über (50 0oo) .4 habe ich für die dem N. gewährte Stundung 
der Staatskasse gegenüber bis zur Höhe dieses Betrages Bürgschaft übernommen. Ich ver- 
pflichte mich hierdurch, falls ich von der Fürstlichen Staatskasse aus dieser Bürgschaft in 
Anspruch genommen werde und die Staatskasse bis zur Höhe des verbürgten Betrages ganz 
oder teilweise besriedigt habe, mich der mit der Forderung der Staalskasse auf mich Über- 
gehenden Vorrechle nicht zum Nachteile der Staatskasse zu bedienen. Insbesondere verpflichte 
ich mich für den Fall der Eröffnung des Konkursversahrens über das Vermögen des N., das 
für meine Forderung on die Konkursmasse ctwa zur Feststellung gelangende Vorrecht aus 
§ 61 Nr. 2 der Konkursordnung erst dann geltend zu machen, wenn die Staatskasse wegen 
des im Konkurse angemeldeten Teiles ihrer Abgabensorderung voll befriedigt worden ist, oder 
alles, was ich auf die nach Befriedigung der Staatskasse auf mich übergehende Forderung 
der letzteren aus der Konkursmasse vor der vollen Befriedigung der Staatskasse erhalte, bis 
zur gänzlichen Tilgung der gestundeten Abgabensorderung an die Staatskasse herauszuzahlen. 
X., den en 19 
Unterschrift.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.