Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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gewährten Tagegelder und Reisekosten, z. B. die den Mitgliedern 
gesetzgebender Körperschaften und der Berufungskommission zustehenden 
Bezüge dieser Art. 
Dagegen gehören Orts-, Personalzulagen und Wohnungs- 
gelder nicht zu den Dienstaufwandsvergütungen, sondern stets zum 
steuerpflichtigen Einkommen; wohl aber Kleidergelder, insoweit sie 
lediglich als Entschädigung für dienstlichen Aufwand gewährt 
werden. Von dem Gehaltseinkommen der Gendarmen soll ein Betrag 
von 200 /, von dem der Zollaufseher ein solcher von 180 . 4 als 
Entschädigung für Dienstaußvand gelten. Auch bei den Schauspielern, 
die für ihre Dienstgarderobe selbst aufzukommen haben, soll auf 
diesen Dienstaufwand durch Zubilligung einer demselben entsprechenden 
Ermäßigung Rücksicht genommen werden. 
Artikel 23. 
Einkommen aus Rechten auf periodische Hebungen 
und Vorteile irgend welcher Art. 
Dasselbe umfaßt: 
a) die Wartegelder und Pensionen der Beamten und ihrer Hinter- 
bliebenen (Witwen-, Waisengelder); 
b) sonstige fortlaufende Einnahmen, welche nicht als Jahresrenten eines 
beweglichen oder unbeweglichen Vermögens anzusehen sind, endlich 
Unfall-, Alters-, Invalidenrenten, Altenteils= (Auszugs= und andere 
Rentenbezüge, welche an die Person des Empfangsberechtigten 
geknüpft sind. 
Hierbei ist zu beachten: 
1. 
# 
Als fortlaufend gilt jede periodisch wiederkehrende Hebung, auch wenn 
sie von vornherein auf eine bestimmte Zeitdauer beschränkt ist; dagegen 
werden einmalige Zuwendungen dem steuerpflichtigen Einkommen 
nicht hinzugerechnet (z. B. Gnadenquartal, Gnadenmonat). 
Nur solche fortlaufende Hebungen (zu b) gelten als steuerpflichtiges 
Einkommen, welche auf einem Rechtsgrunde oder besonderen Rechts- 
titel (auch z. B. staatlicher Verleihung) beruhen, auch wenn sie kündbar 
sind oder später widerrufen werden können. 
Unterstütgungen und andere Zuwendungen, deren Entrichtung 
lediglich von dem freien Willen des Gebers abhängt und welche auch
	        
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