Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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der Arbeitsstätte beschränkt oder auf Grund des § 14 abgesondert sind, Anspruch 
auf eine Entschädigung wegen des ihnen dadurch entgangenen Arbeitsverdienstes, 
bei deren Berechnung als Tagesarbeitsverdienst der dreihundertste Teil des für 
die Invalidenversicherung maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes zugrunde zu 
legen ist. 
Dieser Auspruch fällt weg, insoweit auf Grund einer auf gesetzlicher Ver- 
pflichtung beruhenden Versicherung wegen einer mit Erwerbsunfähigkeit ver- 
bundenen Krankheit Unterstützung gewährt wird oder wenn eine Verpflegung 
auf öffentliche Kosten stattfindet. 
8 29. 
Für Gegenstände, welche infolge einer nach Maßgabe dieses Gesetzes 
polizeilich angeordneten und überwachten Desinfektion derart beschädigt worden 
sind, daß sie zu ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauche nicht weiter verwendet 
werden können, oder welche auf polizeiliche Anordnung vernichtet worden sind, 
ist, vorbehaltlich der in §§ 32 und 33 angegebenen Ausnahmen, auf Antrag 
Entschädigung zu gewähren. 
8 30. 
Als Entschädigung soll der gemeine Wert des Gegenstandes gewährt 
werden ohne Rücksicht auf die Minderung des Wertes, welche sich aus der An- 
nahme ergibt, daß der Gegenstand mit Krankheitsstoff behaftet sei. Wird der 
Gegenstand nur beschädigt oder teilweile vernichtet, so ist der verbleibende Wert 
auf die Entschädigung anzurechnen. 
68 3l 
Die Entschädigung wird, sofern ein anderer Berechtigter nicht bekannt 
ist, demjenigen gezahlt, in dessen Gewahrsam sich der beschädigte oder vernichtete 
Gegenstand zur Zeit der Desinfektion befand. Mit dieser Zahlung erlischt jede 
Entschädigungsverpflichtung aus § 29. 
§* 32. 
Eine Entschädigung auf Grund dieses Gesetzes wird nicht gewährt: 
1. für Gegenstände, welche im Eigentume des Reichs, eines Bundes= 
staats oder einer kommunalen Körperschaft sich befinden; 
2. für Gegenstände, welche entgegen einem auf Grund des § 15 Nr. 1 
oder des § 214 erlassenen Verbot aus= oder eingeführt worden sind.
	        
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