166
missarien und Interefssenten am Terminstage und muß so lange fortgesetzt werden, als der Pfahl
unter einer Hitze von 30 Schlägen mit einem gehörig (4—5 Centner) schweren Nammbär noch
6 Millimeter zieht. Der Pfahl wird, wenn er festgerammt ist, genau
wagerecht abgeschnitten und defsen Kopf mit einer viereckigen Kupferplatte
bedeckt, welche einen winkelrecht vorstehenden, mindestens 3. Centimeter
Sei Ml eN Manb unnd: indetens # .
timeter lange Federn hat, von denen je eine an einer Seite des Pfahls
hinabgeht und mit vier 9 Centimcterlangen kupfernen, gehörig in Wachs zu
tränkenden Nägeln festgenagelt wird. Durch die Kopfplatte darf kein
Nagel geschlagen werden, weil dadurch die Fäulniß des Ersteren befördert
würde. In der Kopfplatte ist die Jahreszahl und das Datum des
Setzungstermins einzuschlagen resp. einzugraviren, jedoch ohne das Metall
zu durchbrechen.
Ist der Boden, wohin der Pfahl gesetzt werden soll, von so felsiger Beschaffeuheit, daß
durchaus kein Holzpfahl in denselben eingetrieben werden kann, so muß eine steinerne Marke er-
richtet werden; diese besteht aus einem 1— 1.85 Meter im Geviert großen, mindestens 24 Centi-
meter dicken Bodenstein und einer 28—42 Centimeter (je nach der erforderlichen Höhe) im Ge-
viert starken Standsäule. Beide Theile müssen je aus einem Stück und aus einer festen, nicht
leicht verwitternden oder zerbrechlichen Steinart bestehen. Der Bodenstein wird auf dem möglichst
geebneten Felsengrund so sicher gelagert, daß weder eine gänzliche, noch auch theilweise
Senlung deffelben in der Folgezeit stattfinden kann, weßhalb das Gerölle und das
lose Gestein sorgfältig fortzuräumen ist. Die Standsäule ist mit dem Bodenstein sicher und fest
zu verbinden. Am besten geschieht dieß durch einen, 18—21 Centimeter im Geviert starfen und
midestens 14 Centimeter langen Zapfen, der in einem passend vor-
» gerichteten Loch in der Mitte des Bodensteins eingesetzt und mit Blei
« oder Schwefel sorgfältig vergossen wird. Die Dimensionen des
Zapfens und Loches sind nach unten erwas zu vergrößern, damit der
« Zapfen nach dem Vergießen nicht aus dem Loche herausgezogen wer-
den kann.
Die Standfläche der Säule muß rund um den Zapfen auf dem
Bodenstein allerwärts dicht aufliegen
Auf dem Bodenstein wird demnächst rund um die Standsäule
Beschwerungsmauerwerk von möglichst großen Steinen ausgeführt
— das oben mindeflens 14 Gentimeter Höhe der Standsaͤule, vom Kopf
abwärts gerechnet, frei lassen muß. Ist die Standfäule, die immer
etwas länger als erforderlich zu nehmen ißz, fest mit dem sicher gela-
herten Bodenstein verbunden, so wird deren Kopf auf die dem betreffenden Triebwerke zustehende
Wasserhöhe genau horizontal abgearbeitet, auf der Kopffläche wird die Jahreszahl und das Datum
des Setzungstermins tief und etwas untergearbeitet eingehauen und mit Blei ausgegossen.
9