Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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missarien und Interefssenten am Terminstage und muß so lange fortgesetzt werden, als der Pfahl 
unter einer Hitze von 30 Schlägen mit einem gehörig (4—5 Centner) schweren Nammbär noch 
6 Millimeter zieht. Der Pfahl wird, wenn er festgerammt ist, genau 
wagerecht abgeschnitten und defsen Kopf mit einer viereckigen Kupferplatte 
bedeckt, welche einen winkelrecht vorstehenden, mindestens 3. Centimeter 
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timeter lange Federn hat, von denen je eine an einer Seite des Pfahls 
hinabgeht und mit vier 9 Centimcterlangen kupfernen, gehörig in Wachs zu 
tränkenden Nägeln festgenagelt wird. Durch die Kopfplatte darf kein 
Nagel geschlagen werden, weil dadurch die Fäulniß des Ersteren befördert 
würde. In der Kopfplatte ist die Jahreszahl und das Datum des 
Setzungstermins einzuschlagen resp. einzugraviren, jedoch ohne das Metall 
  
zu durchbrechen. 
Ist der Boden, wohin der Pfahl gesetzt werden soll, von so felsiger Beschaffeuheit, daß 
durchaus kein Holzpfahl in denselben eingetrieben werden kann, so muß eine steinerne Marke er- 
richtet werden; diese besteht aus einem 1— 1.85 Meter im Geviert großen, mindestens 24 Centi- 
meter dicken Bodenstein und einer 28—42 Centimeter (je nach der erforderlichen Höhe) im Ge- 
viert starken Standsäule. Beide Theile müssen je aus einem Stück und aus einer festen, nicht 
leicht verwitternden oder zerbrechlichen Steinart bestehen. Der Bodenstein wird auf dem möglichst 
geebneten Felsengrund so sicher gelagert, daß weder eine gänzliche, noch auch theilweise 
Senlung deffelben in der Folgezeit stattfinden kann, weßhalb das Gerölle und das 
lose Gestein sorgfältig fortzuräumen ist. Die Standsäule ist mit dem Bodenstein sicher und fest 
zu verbinden. Am besten geschieht dieß durch einen, 18—21 Centimeter im Geviert starfen und 
midestens 14 Centimeter langen Zapfen, der in einem passend vor- 
» gerichteten Loch in der Mitte des Bodensteins eingesetzt und mit Blei 
« oder Schwefel sorgfältig vergossen wird. Die Dimensionen des 
Zapfens und Loches sind nach unten erwas zu vergrößern, damit der 
« Zapfen nach dem Vergießen nicht aus dem Loche herausgezogen wer- 
den kann. 
Die Standfläche der Säule muß rund um den Zapfen auf dem 
Bodenstein allerwärts dicht aufliegen 
Auf dem Bodenstein wird demnächst rund um die Standsäule 
Beschwerungsmauerwerk von möglichst großen Steinen ausgeführt 
— das oben mindeflens 14 Gentimeter Höhe der Standsaͤule, vom Kopf 
abwärts gerechnet, frei lassen muß. Ist die Standfäule, die immer 
etwas länger als erforderlich zu nehmen ißz, fest mit dem sicher gela- 
herten Bodenstein verbunden, so wird deren Kopf auf die dem betreffenden Triebwerke zustehende 
Wasserhöhe genau horizontal abgearbeitet, auf der Kopffläche wird die Jahreszahl und das Datum 
des Setzungstermins tief und etwas untergearbeitet eingehauen und mit Blei ausgegossen. 
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