J.
Nachdem Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Seine Majestät
der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
Weimar, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit der
Herzog von Sachsen-Altenburg, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-
Rudolstadt und Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngere Linie, beschlossen haben,
eine Eisenbahn von Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg nach Weischlitz nebst
Zweigbahnen von Hettstedt nach Stadt Ilm und von Schwarza nach Königsee mit even-
tueller Fortsetzung nach Ilmenau ins Leben zu rufen, sind zum Zwecke einer hierüber zu
nmeffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
von Seiten Seiner Majestät des Deutschen Kaiser6, Königs von Prcußen:
Allerhöchst Ihr Ministerial-Dircctor der Eisenbahn Verwaltung
heodor Weishaupt,
Allerhöchst Ihr Geheimer Legations-Rath
Wilhelm Jordan;
von Seiten Seiner Majestät des Königs von Sachsen:
Allerhöchst Ihr außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister
Geheimerath Hans von Könneriß,
von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen Weimar:
Allerhöchst Ihr Geheimer Staatsrath
Freiherr Rudolph von Groß;
von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen:
Höchst Ihr Geheimer Staatsrath
Albrecht Giseke;
von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg:
der Königlich Prcußische Ministerial-Director der Eisenbahn-Verwaltung
Theodor Weishaupt,
der Königlich Prcußische Geheime Legations-Rath
Wilhelm Jordan;
von Seiten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchst Ihr Regierungsrath Ferdinand Hauthal;
von Seiten Sr. Durchlaucht des Fürsten Rcuß jüngerer Linie:
Höchst Ihr Staats-Minister Adolph von Harbou,
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten unter dem
Vorbehalte der Ratifikatlon nachstehenden Vertrag verabredet und abgeschlofsen haben.