Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

Formular A. 
Klassensteuer-Einschätzungsregister 
für die Gemeinde 
Die Richtigkeit des Individualverzeich= 
nisses wird hiermit pflichtmäßig bescheinigt. 
Der Gemeindevorstand. 
Daß die Befreiung von der Klassen- 
stener und die Einschätzung der Steuer- 
pflichtigen überall den geselichen Vorschrif- 
ten gemäß nach bestem Wissen und Ge- 
wissen erfolgt ist, wird hiermit bescheinigt. 
Die Orlseinschähungskommission. 
Von den eingeschätzten Steuerpflichtigen sind: 
Personen zur Stufe 0 P. 
Gegenwärtiges 
- 
» 
- 
Fürstliches Landratbsamt. 
50“ 
! mit 
2 „ 20 
3 „ 30 
1 50 
5 75 
6 „ I Mrk. — 
7. 1. 50 
*. 2,. — 
9 „ 2 „ 50 
10 3 „ — 
11 „ 3 „ 50 
12 . 4,. — 
13 „ 5 „ — 
14 6„ — 
Pf. 
EIIII 
Einschägungsregister wird 
zum terminlichen Betrage von 
Mrk.
	        
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