Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Ministerialverfügung 
vom 6. November 1874, 
den Spielkartenstempel betreffend. 
In Gemähheit höchster Entschließung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird unter Zu- 
stimmung des Landtags hierdurch verfügt, daß von Anfang des Jahres 1875 ab, austatt 
der in §. 2 des Regulativs über Erhebung und Kontrolirung der Spielkartenstempelabgabe 
vom 25. September 1854 (Gesezs. Bd. X. S. 273) fefügesetzten Stempelbemäge 
1½ Mark für eine Tarokkarte, 
1 Mark für eine L'Hombre= oder Whislkarte, 
½ Mark für eine deutsche Spielkarte oder eine französische Karte von nicht mehr 
als 32 Blättern (Piquektkarte) 
an Spielkartenstempel zu erheben ist. 
era, am 6. November 1874. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Semmel
	        
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