47
8. 18. Zuruͤckfuͤhrung des benutzten Wassers.
8. 19. Rechte der Hinterlieger.
#J. 20. Abtretung von Wassernutzungörechten wegen Nichtgebrauchs.
#. 21. Concurrenz von Ansprüchen auf Wassernuhung.
K. 22. Fischerei.
8. 23. Flußbett; Berechtigung der Ufereigenthümer.
5. 24. Inseln. Zeitweise Ueberschwemmung und Austrocknung.
8. 25. Alluvionen und abgerissene Uferftuͤcke.
#J. 26. Anordnungen zur Erhaltung der Flußlinie.
5 27. Verlassene Flußstellen in Folge eines Kunstbaues.
# 28. WVerbot schädlicher Abänderungen durch Anlagen.
8. 29. Competenz der Verwaltungs-Behörden.
Zweiter Abschnitt.
Bon der Benutzung des Wassers zu besonderen Zwecken.
8. 30. Insbesondere über schädliche Veränderungen des Wassers und der Ufer.
K. 31. Flöße.
8. 32. Halten von Fähren.
33. 34. Behördliche Genehmigung bei Stauanlagen und Triebwerken.
34 . und b. Revision der Wassenwerke.
34c. und d. Herstellung von Höhenmaßen.
35. Wasserverschwendung bei Wassernutzungs-Anlagen; Gefährdung der Anlleger.
36. Zwangbenteignung.
37. Benugung fremder Ufer zum Anschluß von Stauwerken.
38. Fortsetzung.
39. Kompetenz der Justizbehörden.
40. Bennhung des Wassers stillstehender Triebwerke zur Bewässerung.
41. Allwöchige Benutzung hierzu.
42. Beitragspflicht der Besitzer der Bewässerungs-Anlagen.
43. Zwangsentcignung zu Gunsten derartiger Anlagen; Wasserleltungs-Servituten.
44—45. Zwang zur aktiven Theilnahme; Abtretungsrecht der Gezwungenen.
46—48. Fortsehzung; Rücktrltt und Cutschädigungörecht der Gezwungenen.
k. 49. Fortsetzung; Entziehung der Entwässerungsfähigkeit; Versumpfung oder Ueber-
schwemmung.
. 50. ö51. 52. Verfahren bei Herstellung solcher Aulagen.
—#
rl
Sseeerrreerrrrbr .
—
S7