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Concessionsbedingungen
sũr
die Eisenbahn Mehltheuer-Weida.
8. 1.
Der unter dem Namen:
Mehltbeuer-Weidaer Eisenbahn-Gesellschaft
zusammengetretenen Acklengesellschaft wird zum Baue und Betrlebe einer zwelglelsigen
Locomotivelsenbahn, welche von Mehltheuer aus durch das Trlebesthal nach Weida geführt
und an den Endpunkten einerseits mit der sächsisch bayerschen Staatsbahn, andererselts
mit der Gera-Eichichter Bahn in unmittelbaren Schienenanschluß gebracht werden soll,
unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmungen Concession ertheilt.
5S. 2.
Die Gesellschaft soll befugt sein, den Betrieb einer anderen anschließenden Eisen-
bahnverwaltung zu überlassen. Die Wahl dieser Verwaltung und das mit ihr zu treffende
Abkommen unterliegen jedoch der Genehmigung der Regierungen der vier von der Bahn
getroffenen Staaten.
8. 3.
Die Gesellschaft hat ihr Domicil und den Sih ihrer Verwaltung in Plauen zu
nehmen und sind deshalb für alle inneren Angelegenheiten der Gesellschaft die im König-
relche Sachsen bestehenden Vorschristen maßgebend.
Der ordentliche Gerichtsstand der Gesellschaft ist bei der für die Stadt Plauen
zuständigen Gerichtsbehörde, unbeschadet jedoch des besonderen Gerichtsstandes, welchen
die Gesellschaft vor anderen Gerichtsstellen nach den betrefsenden Landesgesehzgebungen
anzuerkennen hat.
S. 4.
Die Ordnung der inneren Angelegenheiten der Gesellschaft ist Sache des Gesell-
schaftsstatuts, dessen Eintragung in das Handelsregister des Handelsgerichts Plauen zu
bewirken ist.
Dieses Statut dark jedoch nichts enthalten, was den gegenwärtigen Concessions-
bedingungen und dem darüber unker den betheiligten Reglerungen abgeschlossenen Ver-
trage widerspricht. Abändekungen des Statuts unterliegen, soweil sie zugleich Abände-
rungen der Vertrags= oder Concessionsbedingungen enthalten, der Genehmigung der Re-
glerungen. «