Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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anzukündigen. Ueberhaupt ist sowohl bei der Entnahme als auch bei der Ver- 
packung und Versendung der Materialien jeder Zeitverlust zu vermeiden, da sonst 
das Ergebniß der Untersuchung in Frage gestellt wird. 
D. Versendung lebender Kulturen der Pesterreger. 
Die Versendung von lebenden Kulturen der Pesterreger erfolgt in zu- 
geschmolzenen Glasröhren, die, umgeben von einer weichen Hülle (Filtrirpapier 
und Watte oder Holzwolle), in einem durch übergreifenden Deckel gut verschlossenen 
Blechgefäße stehen; das letztere ist seinerseits noch in einer Kiste mit Holzwolle 
oder Watte zu verpacken. Es empfiehlt sich, nur frisch angelegte, noch nicht im 
Brutschranke gehaltene Aussaaten auf festem Nährboden zu versenden. 
Die weitere Verpackung und die Versendung geschieht wie unter C Abs. 3 und 4.
	        
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