Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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g o. 
Wesentliche Aenderungen im Pferdebestand einer Ortschaft (auch ansteckende 
Krankheiten, welche größeren Umfang annehmen) sind durch die Landräthe dem 
Kommissar mitzutheilen, welcher hiernach die von ihm geführte Liste berichtigt 
und dem Generalkommando Meldung erstattet. 
Nachmusterungen in den betreffenden Ortschaften dürfen nur in besonders 
dringenden Fällen durch das Generalkommando nach Vereinbarung mit dem 
Ministerium angcordnet werden. 
B. Versahren bei Beschaffung der Mobilmachungspserde. 
8 10. 
Im Falle der Mobilmachung der Armee oder einzelner Theile derselben 
hat das Fürstenthum die nach den Bestimmungen des Mobilmachungoplanes für 
dasselbe ausgeworfene Zahl von Mobilmachungspferden (in natura) zu stellen. 
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#) Jeder Pferdebesitzer ist nach erhaltener Aufforderung verpflichtet, seine 
sämmtlichen Pferde, mit Ausschlus, der im § 4 näher bezeichneten, zu der be- 
stimmten Zeit und an dem bestimmten Orte vorzuführen. 
Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener Gestellungsaufforderung ent- 
bindet nicht von dessen Gestellung, sofern die Ablieferung an den neuen Erwerber 
noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn nachweislich der 
Verkauf an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militär- 
beamte, welche sich die Pferde für ihre Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war. 
Ebenso können den zum Dienst einberufenen Offizieren, Sanitätsoffizieren 
oder den oberen Militärbeamten des inaktiven und Beurlaubtenstandes, sowie 
dem Kaiserlichen Kommissar und den Delegirten der freiwilligen Krankenpflege 
beim Feldheere so viele ihrer eigenen Pferde bei der Aushebung belassen werden, 
als ihnen für ihre Mobilmachung bestimmungsgemäß zustehen. 
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig 
oder vollzählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, 
daß auf ihre Kosten cine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde 
vorgenommen wird.
	        
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