Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

342 
2. Maße. 
Die Pferde sind mit dem Bandmaße zu messen. 
Mindestmaß für Riuaftareen . ...l,62m, 
» „ die übrigen Reitpferde! .15,57m, 
» »»Rcttpfc1dcll....l,-')5m, 
«anpfcrdclundll...I,57m. 
l 
Pferde von geringerer Größe dürfen nöthigenfalls eingestellt werden, wenn 
sie sonst den Anforderungen entsprechen; bei Offizierspferden für Fußtruppen und 
Reitpferden II kann dann bis 1,53 m, bei Zugpferden II bis 1,55 m herunter- 
gegangen werden. 
Für besonders schwere Pferde ist kein Mindestmaß vorgeschrieben. 
3. Aller. 
Pferde warmblütiger Schläge sind zwischen 6 und 14 Jahren am ge- 
eignetsten für den Kriegsdienst. 
4. Ungeeigneles Material. 
Hengste und alle mit Hauptfehlern, Krankheiten oder sonstigen zum 
Militärdienst untauglich machenden Mängeln behafteten Pferde werden nicht ge- 
nommen, einäugige zu Zugpferden nur, wenn der Verlust des Auges von äußerer 
Verletzung und nicht von innerer Krankheit herrührt. Tragende Stuten und 
Mutterstuten, die unter drei Monate alte Fohlen nähren, sind für das laufende 
Mobilmachungsjahr zurückzustellen. 
Stuten werden als tragend erachtet, wenn dies entweder schon durch 
Augenschein bekundet, oder wenn durch einen Deckschein in beglaubigter Form 
nachgewiesen wird, daß die Stute nach mehrfachen Versuchen den Hengst nicht 
mehr angenommen hat. 
Im Besonderen bleibt zu beachten: 
u) Spat, der so weit vorgeschritten, daß bereits die Muskulatur auf 
der Kruppe geschwunden ist, 
Hasenhacke, an welcher die Pferde lahmen, und 
Schaale, bei welcher das Brennen erfolglos geblieben, machen 
die Pferde zum Heeresdienst unverwendbar. 
b) Hufe. Ist der Huf nur durch falschen Beschlag und schlechte Pflege 
schad= und krankhaft geworden, kann er also bei sachgemäßem Beschlag
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.