Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

buch. 
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Für Erledigung des Auftrags Sind Gelder. 
Bezeichnung der erhaltene Sind anbhvier 
biel. Oypo. 
Behörde oder der 4 Erstalumg an Hand= stheken, Schuld, und 
Person, an die der Vergütung in persienlicheh Un- alten sonltgekurhnden, Bemerkungen. 
angeserligte Schrift- baarem Gelde sosten und baaren an= tände in Enwsang 
» . · oder in anderen Ausiagen und Ari „Kenommen? 
satz gerichtet ist. Gegeuleisiungen. der Breiten“ und gelegt? Nr. im Geld. und 
9 Urkundenbuch. 
— Z 10 u. 
AUrkundeunbuch. 
Bezeichnung der wiederaus- Bezei 
9 e zeichnung 
gegebenen Gelder, Werlhpapiere, Angabe, der 
Wechsel, Hypotheken-, Schuld- au wen die Wieder- dati Bemerkungen. 
und sonstigen Urkunden sowie Handakten 
ausgabe geschehen ist. Ar. 
anderen Werthgegenstände. 
  
  
  
  
 
	        
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