Formular IV. (Weißes Papier.)
Zeugniß.
Impfbezrk Immpfliste VNr.
geboren den 1
hat im Jahre.. die natürlichen Hlattern überstanden, ist im
Jahre mit Erfolg geimpft worden und ist demgemäß von der
Impfung befreit.
, den 1
Bemerkung: Das, Formular IV. * pu diejenigen Fälle bestimmt, in denen lilsowot- bei ersten
Impfungen, als bei teren (# edenn mplungen) — eine gänzl ihe rtinn von
der d dn zuug siattsin de Vesch. aee reiungsgrund darin, daß das Kind die Uatür,
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r Name des sbesirks und die Nummer der I
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cinpen roßen ist, anusinle sobald ihnen das Zeugnißt zur Egrang beunc L
nachweises vorgeleat w
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(Rückseite.)
In jedem Imwsbezirk wird jährlich an Orten und zu Zeiten, welche vorher belaunt gemacht
werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder musi vor Ablaus des auf das Geburicjahr
solgenden Kalenderjahres, die spätere Impfung (Wiederimpfung) bei Zöglinnen einer össentlichen
Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags, und Abendschulen, iunerhalb des.
jenigen Kalenderjahres ersolgen, in welchem die Kinder das zwölfte Lebendjahr zurücklegen. Ist die
Impsung nach dem Urtheile des Arztes ersolglos geblieben, so muß sie ispälestens im nächsien Jahre
wiederholt werden. Jeder Impfling muß frühestens am 1. und spätestens am 8. Tage nach der Impfsung
dem Arzte zur Besichtigung vomgesiellt werden. Eltern, Pflegceltern und Vormünder, deren Kinder oder
Mlegebesohlene ohne geseblichen Grund und trot ersolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder
der ihr solgenden Gestellung entzogen geblieben sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt