Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Anlage B. 
Quittungs· Bogen 
uͤber Vierzig Thaler Einzahlung 
auf eine Actic der Eisenbahn-Gesellschaft Gößnitz-Gera. 
rmsn 
Jnhaber dieses Cuittungsbogene bat auf die benbereichuete Actie, auf welche ũberhaupt 
mehr nicht als ein Hundert Thaler Silb., Cour. eingefordert werden können, bis jetz 
Vierzig Thaler Silb.-Cour. 
eingezahlt und dadurch in Gemäßheit des Prospects d. d. 1, März 1863 und des Nachtrags 
hierzu d. d. 23. April 1863 verbälmihmäbhigen Autheil an dem gesammten Eigenthume, Gewinn 
und Verun der Eisenbahn-Gesellschaft Gößniy-Gera erlan 
* 
Die eingezahlte Summe wird während der Bauzeit mit 4% jfährlich vom 9. März 1963 
ab aus dem Gesellschafts= Vermögen verzinst. 
Nonneburg, den 1. Mai 1863. 
Das Begründungs-Comité. 
  
  
(Stempel.) Sonnenkalb. 
Anlage 0. 
Interims-Actie 
der 
Eisenbahn-Gesellschaft Gößnitz · Gera. 
Ein Hundert Thaler Silb.Cour. sind auf diese Interims-Actie an die Eisenbahn-Gesell- 
schaft Gößnißz, Gera eingezahlt worden, und hat der Inhaber derselben dadurch in Gemähbeit des 
Prospecto d. d. 1. Merz 1863 und des Nachtrags hierzu d. d. 23. April 1863 verhältnißms- 
bigen Autheil an dem gejammten Eigenthume, Gewinn und Verlust der gedachten Eisenbahn- 
Gesellschaft erlangt. 
Die eingezahlte Summe wird während der Banzeit mit 1% jährlich vom 9. März 1863 
ab aus dem Gesellschafts-Vermögen verziust. 
Ronneburg, den 1. Mai 1863. 
Das Begründungs-Comitsé. 
(Stempel.) Sonnenkalb.
	        
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