Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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iß vorstehendes Kataster von den Gebaäuden des Dorfes N. N. im Areise X. X. in drei 
hlautenden Ausfertigungen gehörig übergeben worden, und dah die darin verzeich- 
n Gebäude vom 1. Jannar 18 ab, bel der Magdeburgischen LandFeuersozietät 
haupt zu Thalern assekurirt, die auszuschreibenden Beiträge jedoch 
überhaupt Thalern zu leisten sind, solches wird hierdurch altestirk. 
N. N. den tlen 18. 
Der Feuersozietäts-Direktor 
des N. N. Kreises. 
(I. 8.) X. X
	        
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