Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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4) Ministerial. Bekanninachung, die Gewerbelegitimationskarten betr., vom 28. Juni 1864. 
(hubl. in N#r. 27 des Amts- unt Derostnungstlattes rem Johre 180.) 
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 25. Februar d. Jo., die Ein- 
fübrung von Gewerbelegitimationskarken betr. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß, daß die zeither in Sachsen bestandene Beschränkung, wonach Handelsreisende, welche 
lür mehr als ein Handels= oder Fabrikhaus Aufträge ausführen, der vereinbarten Steuer- 
besreiung nicht theilhaftig sein sollten, beseitigt worden ist und daß daher auf den Legiti- 
mationskarten, welche für Handlungsreisende dieser Kalegorie ausgesiellt werden, der 
Vormerk, daß die Karten für Sachsen nicht gültig seien, wegzulassen ist. 
Gera, am 28. Juni 1864. 
Fürstliches Ministerinm. 
v. Harbon. 
Muͤnch.
	        
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