300
Verzeichnisse dafuͤr Sorge tragen, daß innerhalb der ersten zwei Monate jedes Jahres die
Zahl der im verflossenen Jahre bei den gedachten Behoͤrden angezeigten Straffälle der
Fürstlichen Oberstaatsanwaltschaft mitgetheilt werde.
Gleichzeitig wird die Finanzabtheilung des Fürfil. Ministeriums die Fürsil. Oberstaats=
anwaltschast auch von der Zahl derjenigen Kontraventionen in Bezug auf indirekte öffent-
liche Abgaben benachrichtigen, welche im Laufe des verflossenen Jahres im Verwaltungs-
wege zur Entscheidung des Generalinspeklors beim Thüring. Zoll- und Handelsvereine ge-
langt sind. Dabei werden elgenkliche Defraudationsstrasen einerseits und bloße Ordnungs-
strafen andererseits getrennt angegeben werden, und ebenso wird bemerkt sein, in wie vielen
Fällen gegen solche Strafverfügungen im Verwalkungswege Berufung auf gerichtliches Ver-
fahren staltgefunden hat.
8. 8.
Die Fürstliche Oberstaatsanwaltschaft zu Eisenach hat das ihr mitgetheilte stalistische
Material übersichtlich zu ordnen und dasselbe entweder in ihrem Jahresberichte oder in einem
Nachtrage zu demselben zur Kennmiß des Fürstlichen Ministeriums zu bringen.
Gera, den 20. Februar 1865.
Fürstliches Ministerium.
v. Harbou.
Formular.
s »
i 8 Name Betrag Angabe, Angabe,
« und Gegenstand der angesor- ob und wann -ob, wann, und an
ar. Gisenn Wobnori der derken die Strafe welche Behörde die
der Anzeige. Geldstrafe. erlegt (Anzeige abgegeben
. Anzeige. Antiglen. l worden ist. worden ist.
| tblr. ja. pf.
I
Z i
l s»« :
! « D
1 --p-
l FIZ
i
I