Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Tarifs. 
  
Abgabensäßze 
Ma= Für 
stabder nach dem nach dm ara 
wird vergütet 
  
  
. b 20, Thaler-#52 1½-Gul- 
Benemung der Gegenstände Verʒol * vom Zemtner 
lung. buß denFuß Zrutto. Gewichi 
  
  
abi. Gor. di. sfr. Pfund. 
  
  
J 
bfälle: . 
a. Absälle von der Eisenfäbrikation (Ham- 
merschlag, Eisenfellspäne); von Glashürzen, 
ch rben v und Thomdaa · 
ten; von der Wachsbereitung; von Salz- 
siedereien die Mutterlauge; von Seisen- 
siedereien die Unterlange; von Getrbe- 
reien das Leimleder, auch abgenußztc alte 
bederstücke und soustige, lediglich zur Leim- 
fabrikation geeignete bederabfälle frei Srel 
b. Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges 
und eingetcocknetes; Thierflechsen; Tre- 
ber; Branntweinspülig; Spreu; Kleiez 
Steinkohlen-Asche; Dünger, lhierischer und 
andere Düngungemittel, als: ausgclangte 
Asche, Kalkäscher, nochenschaum oder Zucker- 
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Atmekk.sttl).KünsllicheDüngungtmittelund 
ängcfalzwktdcjtansbcfyns 
dereEklaubmäHmsdlehtekcd 
nur unter Kontrole der Vir- 
wendung zollfrei zugelassen. 
c. Lumpen aller Art; ungebleichtes oder ge- 
bleichteo# Halbzeug aus Lumpen oder an- 
deren Materialien, für die Papierfabri= 
lation; Papierspäue, Makalatur, beschrie- 
beue und bedrucktej alte Fischernehze; al- 
tes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte 
Charree. 
Anmerk. Abfälle, welche ulcht besonders ge- 
nannt sind, werden wie die Noh- 
stoffe, von welchen sic herstammen, 
behandelt. 
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