Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Formular A. 
Dem N., welcher als (Wollfabrikant) in N. . aeihn ist, wird hierdurch Be- 
hufs seiner Gewerbe-Legitimation bei den anleinsgd sranzösischen Behörden bescheinigt, 
daß er für sein worgtdachtes Gewerbe im hiesigen Lande die geseblich bestehenden Steuern 
zu entrichten hat. 
Dies Zeugniß ist gültig auf . . .. Monat. 
Ort. Damm. Firma der #asn 
Personal,Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular B. 
Dem N., welcher als Handlungs-Commis in Diensten des zu N. Hetablirten Han- 
delshauses (oder der Fabrik) des Herrn N. steht, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbe · 
Legitimalion bei den einschlägigen franzoͤsischen Behoͤrden bescheinigt, daß das ebenge- 
dachte Handelshaus (die ebengedachte Fabrik- k-Anstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb 
im hiesigen Lande die geftuiich besichenden Steuern zu entrichten hat. Dies Zeugniß 
ist gültig auf. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden. 
Formular C. 
Dem Herrn N., Fabrik-Inhaber zu N. (oder Handels-Reisenen in Diensten des J. zu 
N.), wird hierdurch, auf den Grund des beigebrachten, von der französischen Vchörde 
unterm . . . .. tten ausgefertigten Gewerbe-Legitimations-Zeugnisses, die 
Befugniß ertheilt: in den (Königlich Preußischen) Landen für das von ihm (seinem oben- 
gedachten Prinzipal) betriebene Geschäft Waarenbestellungen aufzusuchen und Waarenanu- 
käufe zu machen. 
Derselve darf jedoch von den Waaren, auf welche er Bestellung suchen will, nur 
Proben, aufgekaufte Waaren aber darf er gar nicht mit sich herumsühren, leytere muß 
er vielmehr frachlweise an ihren Bestimmungsort befördern lassen. 
Nicht minder ist ihm verboten, Kommissionen für andere als seinc eigene (seinee 
vorgedachten Prinzipals) Rechnung aufzusuchen. 
Gegenwärtige Ermächtigung ist gültig auf die Diuer ven. Monaen, also bis Jum 
Ort. Daltum. Firma der Behörde. 
Personal-Beschreibung 
und Unterschrift des Reisenden.
	        
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