Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Uebereinkunft 
wegen 
gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und 
Werken der Kunst. 
Seine Majestit der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der Fran- 
zosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, in gemeinsamem Einverständniß solche Maaß. 
regeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schutzc der Rechte an literarischen Er- 
zeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschtenen sind, haben den Ab- 
schluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu Ihren Bevollmächtigten 
ernannt, nämlich: " 
SeiaeNkaieståtdekklöisigvonPteußcm 
denchnAllskcchtGkascnvonBeinddokfssStintcnburg,Alle-höchst 
IhkoStaatsministerInthinisiekdkkauswärtigenAngelegenheit-mGroßkkestz 
des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur des Königlichen 
Hausordens von Hohenzollern 2c. 2c. 2c, 
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Gene- 
raldirecor der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Stern 
und Eichenlaub 2c. 2c. 2c. 
den Heirn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren Wirk. 
lichen Geheimen Vegationsraih, Ritter des Rothen Adler-Ordens zwelter Classe mit 
Eichenlaub rc. ꝛc. 2c., 
und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Director 
im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Nitter des Rothen 
Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub #. 2c. 2c. 
und 
Seine Masestät der Kaiser der Franzosen: 
den Herrn Heinrich Gotifried Bernhard Alphons Fürsten von La Tour 
d'Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Mintster bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Groß-Officier des Kaiser- 
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