Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

Protokoll. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten, nämlich: 
von Seilen Seiner Majestät des Königs von Preußen: 
Herr von Bismarck-Schönhausen, Präsident des Staats, Ministeriumo und Minister 
der autwärtigen Angelegenheiten Seiner Majestät des Königs von Preußen 2c. 
Herr von Pommer Esche, General-Direktor der Stenern, 
Herr Phllipsborn, Direklor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
und 
Herr Delbrück, Direktor im Minisicrium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; 
von Seiten Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen: 
Herr Benedetti, Bolschafter Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen bei Seiner 
Majestät dem König von Preußen rc. 
und 
Hen de Clercq, bevollmächtigter Minister 2c. 
sind am heutigen Tage zu Verlin im Ministerlum der auswärtigen Angelegenheiten zus 
fammengetreten, um 
1) Die Bedeutung einzelner Bestinmungen in den, am 2. Mugust 1862 zu Berlin 
unterzeichneten Handels-Vertrage, Schifffah ge und Lit tion gemein- 
schaftlich näher festgustellen, 
2) die dem vorgedachten Handels-Vertrage unter Lil. A. und B. beigesügsen Tarife 
zn einigen Punkten zu ergänzen und abzuändern. 
Nachdem die unterzeichneten Bevollmächtigten die in beiden Beziehungen von der 
einen und der anderen Seite zur Sprache gebrachten Fragen erörkert hallen und überein- 
gekommen waren, die Abreden unter Nr. 1. bie 1. des am 2. August 1862 aufgenommenen 
Unterzeichnungs-Protokollo hier zu wiederholen, haben sie im Namen ihrer Regierungen 
estgestell: und vereinbart, was folgt: 
A. In Betreff des Handels-Vertrages. 
1) Der im zweiten Alinea des Arlikel 6. gewählte Ausdruck: „die unmittelbaren 
und uumelbaren Lasten ist im Sinne der entsprechenden Bestimmung im ersten Allnea 
des Antikel 4. des Dandels. Vertrages zwischen Frankreich und Italien vom 17. Jannar 
1863 zu verstehen. 
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