519
Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt,
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theodor Bode;
Die bel dem Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner
Königlichen Hoheit dem Kursürsien von Hessen:
Seine Königliche Hobeit der Großherzog von Sachsen-Welmar
Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Alten urg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Selne Durchlauch! der Fürst von Schwarzburg= Sondershausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie:
den Großherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon,
Seine Hoheil der Herzog von Braunschwelg und Lüneburg:
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von Thlelan;
Der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zolldirektionsrath Dr. Paul Eduard Mettenius;
andererseits
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanz-Direktor Carl Ludwig von Bar;
Seine Königliche Hohelt der Großherzog von Oldenburg:
Allerhöchst Ihren Oberzolliath Carl Meyer,
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Natisikation, folgender Berwag
abgeschlossen worden ist:
Artikel 1.
Seine Moajestät der König von Hannover treten für Ihre kande und Seine König-
liche Hoheit der Großherzog von Oldenburg kreten für das Herzogthum Oldenburg dem,
zwischen den anderen kontrahirenden Staaten am 28. Juni d. J. abgeschlossenen Ver-
trage, die Fortdauer des Zoll- und Handels- Vereines betreffend, in allen Punkten bei.
Ueber den Antheil des Könlgreichs Hannover und des Herzogthums Oldenburg an
dem, zufolge der Bestimmung im Artikel 6. dieses Vertrages zur Vertheilung kommenden