Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Selne Majestät der Könlg von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Hans von Thümmel; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Fluanz-Direktor Carl Ludwig von Bar; 
Seine Könlgliche Hohelt der Grobherzoßs von Baden: 
Allerböchst Ibren. Miuilsterialrath Fried rich Wilhelm Helarich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheis der Kurfürst von Hessen: 
Allerböchst Ihren Direktor der Haupt- Staalo Kasse Friedrich Theodor 
Bode; 
Die bei dem Thüringischen Zoll, und Handels= Vereine bethelligten 
Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Prcußien und Seiner 
Königlichen Hoheit dem Kurfürsien von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzot von Sochsen-Weimar- 
Elsenach, 
Selne Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen. Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstad!, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg= Sondershausen, 
Ibre Durchlauch! die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sichsischen Gehelmrath Gustav Thon; 
Seine Hobelt der Herzog von Braunschwelg und Güneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Flortan von Thie- 
lau; 
Seine Köntgliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Oberzollrath Carl Meyer; 
der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zolldirektionsrash Dr. Paul Eduard Mettenius; 
andererseits 
Seine Majestät der Köntg von Bayern: 
Allerböchst Ibhren Oberzollrath Morih von Reichert; 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchst Ihren Kammerhenn und Gehelmen Legationsrath Max Grafen 
Zeppelin 
und 
Allerhöchst Ihren Finanzrath Karl Viktor Niecke;
	        
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